Richtigstellung zum Geschäftsführerwechsel bei der AWO-MST

Zum 01.07.2021 hat Roland Toebe die Position als Geschäftsführer der AWO Mecklenburg-Strelitz gGmbH und des AWO Kreisverbandes Mecklenburg-Strelitz (MST) e.V. angetreten. Er übernimmt die Position von Martin Maciejewski, der nach drei erfolgreichen Jahren auf eigenen Wunsch in seine Heimatstadt Leipzig zurückkehrt.

Leider hat es im Zusammenhang mit dem Geschäftsführerwechsel im Nordkurier am 26.06.2021 eine unsachliche und kompromittierende Berichterstattung gegeben, die wir an dieser Stelle richtigstellen wollen.

Der Geschäftsführeranstellungsvertrag von Roland Toebe entspricht den Vorgaben des AWO Governance-Kodex. Die entgeltliche Nebenbeschäftigung ist nach dem Kodex zulässig, wenn das Aufsichtsgremium dem zustimmt. Roland Toebe ist Angestellter bei der Sparkasse. Nach dem Kodex sind Geschäftsbeziehungen mit Drittunternehmen unzulässig, an denen die Geschäftsführung beteiligt ist oder in denen sonstige Organfunktionen wahrgenommen werden. Es besteht weder eine Beteiligung noch eine organschaftliche Funktion bei der Sparkasse.

Auch nach den bei der Sparkasse geltenden Compliance-Regelungen dürfen Angestellte nicht in geschäftliche Vorgänge eingebunden sein, an denen sie selbst oder ihnen nahestehende Personen bzw. Organisationen beteiligt sind.

Die Tätigkeit bei der Sparkasse Mecklenburg-Strelitz wurde sowohl dem Vorstand der AWO Mecklenburg-Strelitz als auch dem AWO Landesverband angezeigt. Hierbei wurde festgehalten, dass Roland Toebe von allen Sachverhalten und Beschlüssen welche ggf. gegen die AWO Compliance Richtlinien verstoßen könnten, ausgeschlossen wurde.

Der Geschäftsführervertrag wurde von den beiden vertretungsberechtigten stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden für die AWO MST unterzeichnet. Wie bei allen anderen mit den AWO-Compliance-Regelungen nicht zu vereinbarenden Beschlüssen war Roland Toebe von der Entscheidungsfindung ausgeschlossen. Der Vorstand besteht aus insgesamt fünf Personen, woraufhin somit vier Vorstandsmitglieder in den gesamten Anstellungsprozess einbezogen waren.

Sein Anstellungsverhältnis zur Sparkasse hat Herr Toebe gekündigt. Auf Bitten der Sparkasse bleibt er über den 30.06.2021 hinaus befristet zu einem kleinen Stundenanteil noch Angestellter der Sparkasse, um die Einarbeitung der Nachfolge zu begleiten. Diese entgeltliche Nebentätigkeit ist nach dem AWO Governance-Kodex zulässig, wenn das Aufsichtsgremium zustimmt.

Der gesamte Vorgang war innerhalb der AWO seit Anfang des Jahres bekannt. Unmutsäußerungen oder Rückfragen zu der Vorgehensweise sind nicht an uns herangetragen worden. Auch das Austrittsverhalten der Vereinsmitglieder seit Jahresanfang zeigt keinerlei Auffälligkeiten.

Im Vorfeld und Nachgang zu dem im Nordkurier erschienenen Artikel erreichten uns vom verantwortlichen Journalisten diverse Fragen, die wir zum Zwecke der Versachlichung an dieser Stelle mit den an den Nordkurier versandten Antworten veröffentlichen.

Anfrage vom 23.06.2021:

  1. Wann treten Sie Ihre neue Stelle als Geschäftsführer der Awo-Mecklenburg-Strelitz an?
    Die Stelle als Geschäftsführer der AWO Mecklenburg-Strelitz trete ich zum 01.07.2021 an.

2.Wer hat Sie als Geschäftsführer und wann wurden Sie zum neuen Geschäftsführer berufen?
Die Berufung erfolgte am 08.06.2021 durch den Vorstand des AWO Kreisverbandes Mecklenburg-Strelitz e.V..
Wie bei allen anderen mit den AWO-Compliance-Regelungen nicht zu vereinbarenden Beschlüssen war meine Person von der Entscheidungsfindung ausgeschlossen.

3.Hat es eine Ausschreibung der Stelle des Geschäftsführers gegeben?
Nein.

4. Warum gibt es bereits offizielle Schreiben der Awo Mecklenburg-Strelitz, in denen Sie bereits als Geschäftsführer ausgezeichnet sind beziehungsweise als Geschäftsführer handeln?
Es gibt keine Schreiben, die mich als Geschäftsführer ausweisen.

5. Hat der Landesverband der Awo ihrer Berufung zum Geschäftsführer der Awo Mecklenburg-Strelitz bereits zugestimmt? Wenn ja, wann hat der Landesverband zugestimmt?
Der Landesverband wurde informiert; die Zustimmung wurde erteilt.

6. Es gibt Hinweise, dass Sie Ihren bisherigen hauptberuflichen Job bei der Sparkasse mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als Vorsitzender des Awo-Kreisverbandes Mecklenburg-Strelitz miteinander verquickt haben. Welche geschäftlichen Verbindungen gibt es zwischen der Awo Mecklenburg-Strelitz und der Sparkasse? Inwiefern waren und sind Sie als ehrenamtlicher Vorsitzender und hauptamtlicher Geschäftsführer der Awo Mecklenburg-Stelitz mit der Sparkasse geschäftlich verbunden?
Meine Tätigkeit bei der Sparkasse Mecklenburg-Strelitz wurde sowohl dem Vorstand der AWO Mecklenburg-Strelitz als auch dem AWO Landesverband angezeigt. In diesem Atemzug wurde festgehalten, dass meine Person von allen Sachverhalten und Beschlüsse welche ggf. gegen die AWO Compliance Richtlinien verstoßen könnten, ausgeschlossen wurde. Auch gemäß den Compliance-Regelungen der Sparkasse bin ich in keinerlei etwaigen Geschäftsverbindungen zur AWO involviert.

7. Wann endet Ihr Ehrenamt als Vorsitzender der Awo Mecklenburg-Strelitz?
Mein Ehrenamt als Vorsitzender endet mit der Neuwahl eines/r Nachfolgers/Nachfolgerin am 29.06.2021.

8.Wer folgt Ihnen als Vorsitzender der Awo Mecklenburg-Strelitz und warum lassen Sie keinen Gegenkandidaten zu dem von Ihnen auserkorenen Nachfolger als Vorsitzender zu?
Die Nachwahl eines/r Nachfolgers/Nachfolgerin erfolgt durch die Delegierten der Kreiskonferenz am 29.06.2021.
Für die Position der/des Vorsitzenden gibt es mehrere Kandidaten.

Anfrage vom 29.06.2021:

1. Wer hat Sie wann zum Geschäftsführer des Awo-Kreisverbandes berufen?
Die Berufung zum Geschäftsführer erfolgte durch den Vorstand des AWO Kreisverbandes Mecklenburg-Strelitz unter Ausschluss meiner Person am 08.06.2021.

2. Über welche beruflichen Qualifikationen muss ein AWO-Kreisgeschäftsführer laut Satzung verfügen?
Die Satzung des AWO Kreisverbandes enthält üblicherweise keine Vorgaben zu beruflichen Qualifikationen eines Kreisgeschäftsführers. Hierfür existieren interne Anforderungsprofile.

Aktuelles & Veranstaltungs­rückblicke

D E M O K R A T I E K O N F E R E N Z

Auch MV war mit 3 AWO-Gliederungen gestern in Erfurt vertreten
Gemeinsam mit @awo_vielfalt , @awolandesverbandmv und der AWO MST nahmen viele weitere AWO-Akteure unter dem Motto „Demokratie verteidigen-Zukunft gestalten“ an dieser wichtige Veranstaltung teil

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Der 1. Mai bietet einen guten Anlass, um das gemeinsame Bewusstsein für die Bedeutung der Sozialen Arbeit zu betonen.
Die Arbeit von Beschäftigten in den sozialen Berufen entlastet heutzutage nahezu alle im Alltag.
Das fängt bei der Kinderbetreuung an und hört bei Pflege von Angehörigen auf. Und dennoch wird der Wert der Sozialen Arbeit zu selten hervorgehoben.
Klar ist: Ohne die Leistung der Beschäftigten in den sozialen Berufen ist keine fortschrittliche, vorwärtsgewandte Gesellschaft zu machen.
Doch wer Soziale Arbeit leistet, muss ein auskömmliches, gutes Einkommen erzielen. Das muss am Tag der Arbeit betont werden.
Dass die soziale Arbeit sowohl neu vermessen, als auch neu gewichtet werden muss, zeigt auch die Studie „Den Wert sozialer Arbeit neu vermessen“, die für die AWO vom Institut für Arbeit und Technik im Jahr 2017 erstellt wurde.

Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 335.000 Mitgliedern, 66.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sowie 225.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.

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