Familienbetreuung

Kinder, Jugend & Familie

Angebot & Konzept

Die Familienbetreuung in Verbindung mit den §§ 20 und 31 SGB VIII verstehen wir als besondere Form der Sozialpädagogischen Familienhilfe zur Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der Familie.

Zielgruppe

Die Familienbetreuung ist für familiäre Systeme mit Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 18 Jahren. Mindestens ein Kind muss zu Beginn der Hilfe unter 14 Jahre alt sein. Zum Einsatz kommt diese Form der Hilfe in Familien, bei denen nach Einschätzung einer Fachkraft (SPFH) keine Weiterentwicklung in Bezug auf die sozialen Kompetenzen, die Erziehungskompetenzen und alltagsnotwendige Fähig-und Fertigkeiten gesehen wird. In diesen Hilfen geht es in erster Linie darum, den erarbeiteten Entwicklungsstand zu halten.

Leistungen

Alltagsorganisation:

  • Versorgung und altersgerechte Tagesstrukturierung
  • Ernährung und Zubereitung von Mahlzeiten der Kinder, einschließlich Einkaufanleitend
  • Versorgung und altersgerechte Tagesstrukturierung
  • hauswirtschaftliche Versorgung – Anleitung zur Reinigung der Wohnräume
  • Unterstützung der Eltern bei der Beaufsichtigung der Kinder und elterlichen Erziehungsaufgaben
  • Ämter-und Behördengänge (SPFH)

Ziele

  • Versorgung und Betreuung der Kinder
  • Organisation des Alltags und des Haushaltes
  • Anleitung und Motivierung der Familienmitglieder im Alltagsgeschehen
  • Verhinderung von Dauerkrisen
  • Verhinderung von Benachteiligung durch familiäre Belastungssituationen
  • Unterstützung und Erhaltung der Familie
  • Vermeidung von Fremdplatzierung der Kinder
  • Aktivierung der Stärken und Ressourcen der Familie

Rahmenbedingungen

  • Die Familienbetreuung setzt voraus, dass Eltern in der Lage sind mit Unterstützung
  • die Grundbedürfnisse der Kinder zu erkennen und angemessen zu erfüllen
  • die hygienische Standards einzuhalten
  • den Alltag zu bewältigen und
  • die Kinder zu versorgen

In Abgrenzung zum §31 SGB VIII zielt die Leistung der Familienbetreuung nicht auf eine wesentliche Veränderung des Erziehungsverhaltens bzw. auf die Herstellung der Erziehungskompetenz ab.

In Abgrenzung zum §20 SGB VIII ist die Familienbetreuung keine kurzzeitige Hilfe sondern ist solange erforderlich, wie minderjährige Kinder im familiären System leben.

Die Möglichkeiten zu Weiterbildung und Entwicklung von Arbeitsfeldern, die mir am Anfang in Aussicht gestellt wurden, sind bereits eingetreten. Die hohe Fachlichkeit in der Arbeit ist mir sehr wichtig, genauso wie die besondere Wertschätzung, die von Leitung und Team spüre.
Anna Dominiczak. 
Familientherapeutin

Kontakt

Bild von Anke Ruthenberg

T.E.S.A. Neustrelitz/ Neubrandenburg/ Waren
Ansprechpartner:
Frau Ruthenberg
Telefon
: 03981/ 206454
E-Mail: tesa@awo-vielfalt.de

Bild von Steffen Hanke

Kinder- und Jugendhilfestation Woldegk/ Friedland
Ansprechpartner:
Herr Hanke
Telefon: 03963/ 211381
E-Mail: kjs.woldegk@awo-vielfalt.de

Bild von Heike Wiechmann

Kinder- und Jugendhilfestation Stavenhagen
Ansprechpartner:
Frau Wiechmann
Telefon: 039954/ 270357
E-Mail: kjs.stavenhagen@awo-vielfalt.de