Angebot & Konzept
Arbeitsintegration ist ein Angebot für Arbeitsuchende Bürger*innen mit multiplen Vermittlungshemmnissen, um ihre soziale, gesellschaftliche und berufliche Integration durch die Förderung personaler, sozialer sowie ausbildungs- und arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen zu fördern. Die durchgeführten Maßnahmen sind Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandentschädigung (AGHMAE) nach §16 des Sozialgesetzbuch zweites Buch (SGB II).
Zielgruppe
Leistungsberechtigte nach dem SGB II – Bezieher*innen von ALG II mit komplexen Vermittlungshemmnissen aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Region SÜD
- Geringqualifizierte
- Jugendliche ohne Schulabschluss und mit erheblichen Benachteiligungen
- Menschen mit Suchthintergrund oder gesundheitlichen Einschränkungen, die nur wenige Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt haben
Leistungen
Die Angebote werden an den Bedarfen des Jobcenters entwickelt.
Folgende Angebote wurden bislang durchgeführt
- Angebote für Erwachsene in besonderen Lebenslagen zur Förderung von Tagesstrukturen und beruflicher Integration
- Maßnahmen für Jugendliche in besonderen Lebenslagen mit multiplen Vermittlungshemmnissen zur Vorbereitung auf eine Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
- Förderangebote zur sozialen und gesellschaftlichen Integration suchtkranker Menschen
- Fördermaßnahmen für Jugendliche zur (Wieder-)Eingliederung und Stabilisierung
- Unterstützungsleistungen für alleinerziehende Eltern
- Unterstützungsangebote für Langzeitarbeitslose mit psychischen Auffälligkeiten
Ziele
Primäre Zielstellungen im Zusammenhang mit der Förderung der Maßnahmeteilnehmer*innen sind
- die (Wieder-)Herstellung und Aufrechterhaltung der Beschäftigungsfähigkeit der Maßnahmeteilnehmer*innen
- Herstellen und Festigen von Tagesstrukturen
- Entwicklung und Förderung von sozialen Schlüsselqualifikationen
- Förderung und Stärkung von Arbeits- und Sozialverhalten
Rahmenbedingungen
- Das Team vereinen unterschiedliche berufliche Professionen wie bspw. Sozialpädagog*innen, Arbeitsanleiter*innen, Handwerksmeister*innen.
- Die Maßnahmen sind in der Regel für 15 Teilnehmende und einen Zeitrahmen von mindestens 6 Monaten konzipiert.
- Die Wochenarbeitszeit der Teilnehmenden beträgt 30 Stunden